Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen für Reparaturen, Fahrzeugverkauf und Serviceleistungen.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den unverbindlichen Empfehlungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK).

I. Kfz-Reparaturbedingungen

Regelungen für Werkstatt- und Reparaturaufträge

§ 1 Auftragserteilung

(1) Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug nach den Regeln der Technik und unter Verwendung von Originalersatzteilen oder gleichwertigen Teilen instand zu setzen.

(2) Erweist sich während der Ausführung der Arbeiten eine Erweiterung des Auftrags als notwendig, wird der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers einholen.

§ 2 Fertigstellungstermin

(1) Ist ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart und wird dieser infolge Verzugs des Auftragnehmers überschritten, so hat der Auftraggeber Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder die Erstattung tatsächlich angefallener Mietwagenkosten.

(2) Die Erstattungspflicht entsteht nach Ablauf von 24 Stunden nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin.

§ 3 Gewährleistung

Sachmängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme. Für neue Teile und Zubehör, die im Zusammenhang mit Kfz-Reparaturarbeiten geliefert werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

II. Neuwagen-Verkaufsbedingungen

Kaufbedingungen für fabrikneue Fahrzeuge

§ 1 Vertragsabschluss

(1) Der Käufer ist an die Bestellung höchstens drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Preise und Zahlung

(1) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 3 Gewährleistung

Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.

III. Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen

Kaufbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge

§ 1 Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt durch die Unterzeichnung der schriftlichen Bestellung durch beide Vertragsparteien zustande.

§ 2 Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Für Unternehmer

Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für juristische Personen und Unternehmer.

Für Verbraucher

Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

IV. Garantiebedingungen für Gebrauchtwagen

Erstattungsregelungen nach Kilometerstand

Die Garantie beträgt ein Jahr ab Auslieferung des Fahrzeugs. Materialkosten werden gestaffelt nach Kilometerstand erstattet:

100%
bis 60.000 km
80%
60-80.000 km
60%
80-100.000 km
40%
100-120.000 km
0%
über 120.000 km

Ausgeschlossen: Gewerbliche Personenbeförderung, Fahrschulen, Taxi- und Mietwagenbetriebe sowie Renneinsätze.

V. Teile- und Zubehörverkaufsbedingungen

§ 1 Gewährleistung

Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung.

Für Unternehmer kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

VI. Schlussbestimmungen

1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers/Auftragnehmers, soweit der Käufer/Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Januar 2024