Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den unverbindlichen Empfehlungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK).
I. Kfz-Reparaturbedingungen
§ 1 Auftragserteilung
(1) Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug nach den Regeln der Technik und unter Verwendung von Originalersatzteilen oder gleichwertigen Teilen instand zu setzen.
(2) Erweist sich während der Ausführung der Arbeiten eine Erweiterung des Auftrags als notwendig, wird der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers einholen.
§ 2 Fertigstellungstermin
(1) Ist ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart und wird dieser infolge Verzugs des Auftragnehmers überschritten, so hat der Auftraggeber Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder die Erstattung tatsächlich angefallener Mietwagenkosten, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
(2) Die Erstattungspflicht entsteht nach Ablauf von 24 Stunden nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin.
§ 3 Gewährleistung
Sachmängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme. Für neue Teile und Zubehör, die im Zusammenhang mit Kfz-Reparaturarbeiten geliefert werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
II. Neuwagen-Verkaufsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
(1) Der Käufer ist an die Bestellung höchstens drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 3 Gewährleistung
Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.
III. Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt durch die Unterzeichnung der schriftlichen Bestellung durch beide Vertragsparteien zustande.
§ 2 Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
§ 3 Gewährleistung
(1) Für Unternehmer: Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der beim Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(2) Für Verbraucher: Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Die Verkürzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.
IV. Garantiebedingungen für Gebrauchtwagen
(1) Die Garantie beträgt ein Jahr ab Auslieferung des Fahrzeugs.
(2) Materialkosten werden gestaffelt nach Kilometerstand erstattet:
- bis 60.000 km: 100% Erstattung
- 60.001 - 80.000 km: 80% Erstattung
- 80.001 - 100.000 km: 60% Erstattung
- 100.001 - 120.000 km: 40% Erstattung
- über 120.000 km: keine Erstattung
(3) Die Garantie ist ausgeschlossen bei gewerblicher Personenbeförderung, Fahrschulen, Taxi- und Mietwagenbetrieben sowie bei Renneinsätzen.
V. Teile- und Zubehörverkaufsbedingungen
§ 1 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
VI. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers/Auftragnehmers, soweit der Käufer/Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Januar 2024
